Altgeräte
Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit und Gesundheit, um insbesondere zu verhindern, dass gefährliche Stoffe in die Umwelt gelangen oder Sie mit diesen in Kontakt kommen.
Um eine für die Umwelt und die Gesundheit angemessene Abfallbehandlung zu gewährleisten, arbeitet GALAXUS mit RECUPEL (https://www.recupel.be/) zusammen, die sich um die Sammlung und Bearbeitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten kümmert. Die Sammlung und Bearbeitung des Abfalls wird durch den RECUPEL-Beitrag finanziert, der auf Elektro- und Elektronikgeräte fällig wird. Der Beitrag, der nach Gerätetyp festgelegt wird (https://www.recupel.be/en/appliance-list/), ist im Preis der verkauften Geräte enthalten.
Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und zur Bedeutung des Symbols gemäß Anhang 3 des Königlichen Erlasses vom 8. März 2020 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 17. März 2013 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 des Königlichen Erlasses vom 8. März 2020 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 17. März 2013 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten:
Wenn Du bei uns ein Elektro- oder Elektronikgerät gekauft hast, kannst Du ein Altgerät der gleichen Geräteart (s. Übersicht weiter unten) bei uns zurückgeben. Wenn Du z.B. einen neuen Staubsauger auf galaxus.be kaufst, kannst Du uns deinen alten zuschicken.
Außerdem kannst Du Altgeräte mit Abmessungen <25cm unabhängig von einem Neukauf auf galaxus.be zurückgeben.
In beiden Fällen gilt, dass das Altgerät nicht bei uns gekauft worden sein muss.
Solltest Du also ein Altgerät bei uns zurückgeben wollen oder noch offene Fragen haben, besuche unseren Galaxus Assistant. Wir werden Dir kurzfristig ein Versandlabel zur Verfügung stellen, mit dem Du das Altgerät bequem an uns schicken kannst. Wir kümmern uns um die fachgerechte Entsorgung.
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese außerdem bei Sammelstellen oder Rücknahmestellen abgeben, die von den Herstellern oder Händlern im Sinne des oben genannten Königlichen Erlasses eingerichtet wurden. Schließlich ist es auch möglich, noch brauchbare Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Wiederverwendungseinrichtungen zu bringen, damit diese repariert werden. Hier findest du ein Online-Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen sowie der Wiederverwendungseinrichtungen.
Wenn Du dein altes Gerät GALAXUS anvertraust oder es an einer Sammel- oder Rücknahmestelle abgibst, stellst Du sicher, dass es auf umweltfreundliche Weise recycelt oder wiederverwendet wird, um die Erschöpfung knapper und nicht erneuerbarer Ressourcen zu verhindern. So wirst Du Teil einer echten Kreislaufwirtschaft, die der Umwelt, der Gesundheit und den Arbeitsplätzen zugutekommt.
Hinweis zum Datenschutz
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.
Übersicht der Gerätekategorien:
- Wärmeüberträger
- Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100cm2 enthalten
- Lampen
- Großgeräte (eine der äußeren Abmessungen beträgt mehr als 50 cm), einschließlich unter anderem
Haushaltsgeräte, IT- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Leuchten, Ton- oder Bildwiedergabegeräte, Musikausrüstung, elektrische oder elektronische Werkzeuge, Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte, medizinische Geräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, Ausgabeautomaten, Geräte zur Erzeugung elektrischer Ströme. In diese Kategorie fallen nicht die von den Kategorien 1 bis 3 erfassten Geräte. - Kleingeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm), einschließlich unter anderem
Haushaltsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Leuchten, Ton- und Bildwiedergabegeräte, Musikausrüstung, elektrische oder elektronische Werkzeuge, Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte, medizinische Geräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, Ausgabeautomaten, Geräte zur Erzeugung elektrischer Ströme. In diese Kategorie fallen nicht die von den Kategorien 1 bis 3 und 6 erfassten Geräte. - Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm).