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AI-Act: Das europäische Regelbuch für Künstliche Intelligenz ist beschlossen
Der sogenannte AI-Act wird eingeführt. In der Europäischen Union soll künstliche Intelligenz damit besser reguliert werden können. Darauf haben sich das Parlament und die Mitgliedsstaaten der EU geeinigt. Doch noch immer gibt es an einzelnen Punkten des Gesetzes Kritik.
Das EU-Parlament hat grünes Licht gegeben. Das Gesetz zur Reglementierung von Künstlicher Intelligenz, der sogenannte AI-Act, ist beschlossen. Das erste derartige Gesetz weltweit, wie es aus Kreisen der EU-Parlamentarier und -Parlamentarierinnen heisst. Anlässlich der vorangegangenen Debatte sagte Parlamentsmitglied Brando Benifei, dass damit die «Risiken reduziert, Diskriminierung bekämpft, Transparenz gewährleistet und Chancen geschaffen» werden .
Die Abstimmung war eindeutig: 523 Parlamentsmitglieder stimmten dem Gesetzesentwurf zu, lediglich 46 lehnten ihn ab. Dies ist einigermassen überraschend, denn der Ende Januar geleakte Gesetzesentwurf sorgte für rote Köpfe beim Parlament. Dieser räumte den Mitgliedsstaaten bei der biometrischen Überwachung deutlich mehr Rechte ein, als ihnen in den vorangegangenen Verhandlungen zugestanden wurde.
Näheres zum AI-Act und dieser Debatte findest du in diesem Artikel:
Biometrische Überwachung bleibt der Zankapfel
Grundsätzlich kategorisiert das Gesetz den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in vier Kategorien ein: minimales Risiko, geringes Risiko, hohes Risiko und unannehmbares Risiko. Je höher das Risiko, desto geringer ist die Zahl der erlaubten Anwendungsfälle. So sind Dinge wie zum Beispiel «Social Scoring» generell verboten. Unter «Social Scoring» versteht man Algorithmen, die das soziale Verhalten von Menschen bewerten. Weitere kleinere Details zeigen sich in der Umsetzung.
Zu reden gibt aber nach wie vor das Verbot biometrischer Überwachung: den Sicherheitsbehörden soll es unter bestimmten Umständen erlaubt sein, nachträgliche biometrische Fernüberwachung anzuwenden. Kritiker monieren, es sei in dem Gesetz nicht eindeutig geregelt, was genau unter dem Begriff «nachträglich» zu verstehen sei. Darunter kann man auch Bruchteile von Sekunden verstehen – de facto käme dies dann der eigentlich verbotenen Echtzeitüberwachung gleich.
Das Gesetz wird nun Mitte April durch eine offizielle Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft treten. Anschliessend haben die Mitgliedsstaaten der EU sechs Monate Zeit, verbotene K.I.-Systeme aus dem Verkehr zu ziehen. Weitere zwölf Monate sind für die Anpassung der neuen Regularien für «allgemeine K.I-Systeme» vorgesehen, 36 Monate sind es gar für KI-Systeme von «hohem Risiko». Bis das Gesetz von A bis Z umgesetzt wird, kann es also noch Jahre dauern.
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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.