Ratgeber

Online-Daten im Todesfall: So funktioniert die «digitale Erbschaft»

Was passiert mit Social-Media-, Streaming- und E-Banking-Konten, wenn du stirbst? Ich erkläre dir, was deine Hinterbliebenen tun müssen, um nach deinem Tod an deine Daten zu gelangen – und was du tun kannst, um ihnen das zu erleichtern.

Wenn ein Mensch stirbt, ist dies für die Hinterbliebenen in erster Linie ein emotionaler Verlust. Es ist jedoch auch ein grosser bürokratischer Aufwand. Wenn du den Nachlass einer verstorbenen Person regeln musst, telefonierst du mit unzähligen Firmen, Behörden und sonstigen Stellen. In den vergangenen Jahren ist eine zusätzliche Komponente hinzugekommen: die virtuelle Existenz. Das Internet hat in praktisch jeden Lebensbereich Einzug gehalten.

Heute produzierst du tonnenweise Daten. Einerseits sind da Social-Media-Profile: Posts auf X (ehemals Twitter), Bilder auf Instagram, Videos auf TikTok. Aber auch eine Vielzahl an Dienstleistungen haben sich ins Netz verlagert. Einkäufe erledigst du online, Daten speicherst du in der Cloud, Abonnemente schliesst du digital ab, Bilder verwaltest du bei Google und Bankgeschäfte wickelst du vielleicht bei Fintech-Unternehmen wie PayPal oder Revolut ab.

Was passiert damit, wenn du stirbst? Wie müssen deine Hinterbliebenen vorgehen, um an diese Daten zu gelangen oder sie löschen (lassen) zu können? Wie sieht es mit digitalen Vermögenswerten aus? Und was kannst du zu Lebzeiten tun, um es ihnen leichter zu machen?

So kannst du vorsorgen

Ich habe versucht, mir einen Überblick über meine Accounts zu verschaffen und war selbst überrascht, wie viele das sind. Ich kann mir nur vorstellen, wie schwer es für die Hinterbliebenen wäre, schon nur herauszufinden, wo ich überall angemeldet war – womöglich noch mit einem Pseudonym.

Um deinen Hinterbliebenen diese Recherche zu ersparen, gibt es eine Reihe von Vorkehrungen, die du treffen kannst. Das lohnt sich, unabhängig deines Alters und deiner Gesundheit. Wenn dir etwas zustösst, benötigen deine Hinterbliebenen zahlreiche offizielle Dokumente, um an deine digitalen Daten zu gelangen. Ohne Todesnachweise und Erbbescheinigungen erhalten sie keinen Zugang. Das kostet enorm Zeit und Nerven. Bei einigen dieser Dienste kannst du dies vermeiden.

Zugänge verwalten

Die effektivste Hilfe ist zugleich die einfachste. Nämlich eine Liste mit den Plattformen anzufertigen, die du nutzt – jeweils mit den Anmeldedaten. Das ist mit einem gewissen Risiko verbunden, erspart deinen Hinterbliebenen aber viel Arbeit.

Nun könntest du eine Liste erstellen und diese ausdrucken. Das macht aber nicht so viel Sinn. Abgesehen davon, dass sie leicht abhanden kommt, musst du sie regelmässig aktualisieren. Stattdessen fertigst du besser ein Dokument an und speicherst dieses digital. Am besten auf einer externen SSD oder einem Speicherstick. Dann kannst du einer Vertrauensperson sagen, wo sich die Liste im Fall der Fälle befindet.

Eine weitere Lösung ist ein Passwort-Manager. Dabei handelt es sich um ein Programm, in dem du ein verschlüsseltes Dokument erstellen kannst, welches eine Übersicht aller Zugangsdaten enthält. Dieses Dokument schützt du wiederum mit einem Master-Passwort. Natürlich musst du auch hier eine weitere Person ins Vertrauen ziehen. Denke aber unbedingt an eine Sache: Passwort-Manager funktionieren oft mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dies funktioniert häufig übers Smartphone. Sei das per SMS oder mit einer Authentification-App. Wenn deine Vertrauensperson also keinen Zugang zu deinem Phone hat, nutzt das «Master-Passwort» nichts. Ebenfalls gehts über Security-Token wie zum Beispiel dem YubiKey. Auch diesen müsstest du deiner Vertrauensperson hinterlegen.

Wenn du keine komplette Liste anfertigen möchtest, schlägt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte des Bundes (EDÖB) vor, zumindest die Zugangsdaten zum Mail-Account zu notieren. Die meisten Onlinedienste verlangen eine E-Mail-Adresse für die Passwort-Reset-Funktion. So haben es die Angehörigen leichter, im Todesfall deine Online-Aktivitäten nachvollziehen zu können.

Wenn du das nicht möchtest, gibt es dedizierte Lösungen wie Legacy Notes. Dort kannst du festlegen, welche Personen ausser dir Zugriff auf die hinterlegten Passwörter (und somit auf deine Accounts) haben – und wann. Du kannst also beispielsweise bestimmen, dass eine Person zwar zugriffsberechtigt ist, allerdings erst nach deinem Tod. Sie werden dann automatisch an den hinterlegten Kontakt weitergeleitet. So musst du zu Lebzeiten nirgendwo Passwörter im Klartext notieren oder sie jemandem weitergeben.

Auch SecureSafe bietet eine solche Funktion mit einem Aktivierungscode, mit dem nach einer gewissen Frist die Passwörter eingesehen werden können. Bei beiden Programmen handelt es sich um Schweizer Lösungen, deren Basis-Pakete kostenlos sind.

Ordnung halten

Thank you, Captain Obvious. Wenn du einen Service nicht mehr benötigst, kündige ihn oder schliesse das Nutzerkonto. Auch wenn es vielleicht nichts kostet. Das nützt in mehrfacher Hinsicht.

Einerseits erspart es deinen Angehörigen Arbeit, sollten sie mal deinen Nachlass regeln müssen. Ausserdem besteht immer die Gefahr, dass Zugangs- oder Personendaten eines Services bei einem Data-Breach ins Netz gelangen. Besonders bei Diensten, die du eigentlich nicht mehr nutzt, ist die Gefahr gross. Denn da wirst du dein Passwort nicht regelmässig wechseln.

Die Möglichkeiten nutzen, die ein Service bietet

Einige der bekannten Dienste im Internet bieten Optionen zur Vorsorge. Die grössten und bekanntesten, liste ich dir hier auf.

Meta

Facebook oder Instagram bieten entsprechende Möglichkeiten. Unter «Kontoeinstellungen», im Menü «Persönliche Informationen», kannst du regeln, was mit deinem Konto passieren soll, falls du stirbst. Klicke auf die Option «Kontoinhaberschaft und Einstellungen», danach auf «Gedenkzustand».

Wenn du dich für den Gedenkzustand entscheidest, kann dein Profil auch nach deinem Tod noch besucht werden.
Wenn du dich für den Gedenkzustand entscheidest, kann dein Profil auch nach deinem Tod noch besucht werden.
Quelle: Florian Bodoky

Dort kannst du entscheiden, ob dein Profil nach deinem Tod gelöscht oder in den Gedenkzustand versetzt werden soll. Beim Gedenkzustand kann deine Nachlassverwaltung Profil und Titelbild aktualisieren, der Rest bleibt gleich. Das Profil wird entsprechend gekennzeichnet.

Anschliessend kannst du einen Kontakt bestimmen, der dafür verantwortlich sein soll. Bei Instagram kannst du das Profil nur deaktivieren oder löschen lassen, aber ebenfalls einen Nachlasskontakt bestimmen.

Bestimme einen Nachlasskontakt, der dein Profl im Todesfall verwalten soll. Achtung: Dafür muss der Nachlasskontakt auch ein Facebook-Profil haben.
Bestimme einen Nachlasskontakt, der dein Profl im Todesfall verwalten soll. Achtung: Dafür muss der Nachlasskontakt auch ein Facebook-Profil haben.
Quelle: Florian Bodoky

Wenn du dich zu Lebzeiten allerdings für den «Gedenkzustand» entscheidest, ist es für die Hinterbliebenen schwierig, bei Facebook eine komplette Löschung durchzusetzen. Das kann problematisch sein, wenn sie lieber nicht wollen, dass nach deinem Tod noch dein Profil im Netz herumschwirrt. Zwar könnten sie dann das «Recht auf Vergessen» geltend machen (DSG Art.32 Abs 2). Das Durchzusetzen ist aber schwer.

Bei WhatsApp wird der Account nach 120 Tagen Inaktivität gänzlich gelöscht. Inaktivität bedeutet aber auch: keine eingehenden Nachrichten. Da WhatsApp aktuell ohnehin an eine Handynummer gekoppelt ist, erledigt sich das mit der Kündigung des Mobilvertrages von selbst.

Google

Google bietet den sogenannten Inaktivitätsmanager. Du kannst einen Zeitraum zwischen drei und 18 Monaten bestimmen, nach dessen Ablauf dein Google-Konto (mit Mail, Drive, Photos und so weiter) als inaktiv markiert wird.

Google bietet eine Vorkehrung an, um den Account zu löschen, wenn er lange genug inaktiv war. Wie lange dieser Zeitraum ist, kannst du selber entscheiden.
Google bietet eine Vorkehrung an, um den Account zu löschen, wenn er lange genug inaktiv war. Wie lange dieser Zeitraum ist, kannst du selber entscheiden.
Quelle: Florian Bodoky

Anschliessend kannst du bis zu zehn Personen bestimmen, die benachrichtigt werden sollen, wenn das Konto als inaktiv markiert wurde. Du kannst dazu eine E-Mail-Adresse und eine Handynummer der betreffenden Person angeben. So wird die Identität des hinterlegten Kontaktes verifiziert.

In einem weiteren Schritt wählst du aus, welche Daten mit der Person geteilt werden sollen und welche nicht. Zu guter Letzt kannst du wählen, ob das Google-Konto nach Ablauf einer weiteren Frist von drei Monaten komplett gelöscht werden soll.

Apple

Auch bei Apple, respektive in der iCloud, kannst du unter «Anmelden und Sicherheit» einen Nachlasskontakt hinterlegen. Klickst du dort auf den Punkt «Nachlasskontakt», erhältst du eine Notification auf allen Geräten, die unter der gleichen Apple-ID laufen. Auf diesen kannst du dann einen Kontakt bestimmen und einen «Sicherheitsschlüssel» an diesen Kontakt senden.

Unter «Anmelden und Sicherheit» kannst du einen Nachlasskontakt hinterlegen.
Unter «Anmelden und Sicherheit» kannst du einen Nachlasskontakt hinterlegen.
Quelle: Florian Bodoky

Aber Vorsicht: Apple verlangt nebst dem Schlüssel eine notariell beglaubigte Sterbeurkunde, damit sie deine Daten freigeben. Wie bei Google ist es auch bei Apple praktisch, einen Nachlasskontakt zu bestimmen.

Du kannst bestimmen, welche Geräte diesem Nachlasskontakt zugänglich gemacht werden sollen. Das entsprechende Menü poppt dann direkt auf.
Du kannst bestimmen, welche Geräte diesem Nachlasskontakt zugänglich gemacht werden sollen. Das entsprechende Menü poppt dann direkt auf.
Quelle: Florian Bodoky

Denn diesem wird der Zugriff zu allen Apple-Geräten gewährt, die unter dieser Apple-ID laufen. Angehörige müssen sich also nicht um den Zugang zu jedem einzelnen Gerät kümmern.

Microsoft

Microsoft bietet leider keine Funktion zur Nachlassverwaltung an. Siehe weiter unten.

Die Nachlassverwaltung regeln

In deinem Testament kannst du festhalten, wer was erbt. Das gilt auch für digitale Wertsachen, wie Games auf Steam oder gekaufte Filme auf YouTube. Und für die Daten, die du im Internet produzierst. Aber gerade im Fall von Daten möchtest du vielleicht nicht, dass diese jemand zu Gesicht bekommt. Oder lieber nur ein Teil deiner Angehörigen. Auch dafür gibt es in der Schweiz eine Regelung. Das ZGB sagt in Artikel 517, dass du eine oder mehrere Personen als Willensvollstrecker bestimmen kannst. In der Regel ist das ein Notar oder eine Notarin.

Diesen kannst du genaue Anweisungen geben, was mit den Daten in deinen Online-Diensten passieren soll. Du kannst für jeden Dienst separat bestimmen. Du darfst also sagen, dass die Zugangsdaten für bestimmte Dienste bestimmten Personen zugänglich sein sollen. Oder gar niemandem. Du kannst sie vom Willensvollstrecker direkt löschen lassen, ohne dass jemand deiner Angehörigen überhaupt je Zugriff darauf bekommt.

Wichtig ist: Diese Instruktionen musst du spezifisch formulieren. Denn die Handlungen eines Willensvollstreckers oder einer Willensvollstreckerin sind grundsätzlich auf das Vermögensrecht beschränkt. Bei diesen Anweisungen werden aber Aspekte des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes tangiert. Dabei handelt es sich um einen sogenannten «Vollzug von Auflagen» – das ist im ZGB unter Artikel 482 geregelt.

Wichtig zu wissen: Theoretisch kannst du jeden Menschen mit der Willensvollstreckung beauftragen – oder mit Teilen davon. Du darfst also verfügen, dass das ein Freund oder eine Freundin von dir erledigt. Vermutlich bist du aber besser dran, wenn du eine neutrale Person damit beauftragst, die auch über das juristische Fachwissen verfügt.

Zudem gibt es auch Online-Anbieter in der Schweiz, die deine komplette Nachlassplanung übernehmen. Beispielsweise tooyoo.ch. Das Nachlassdossier soll rechtsgültig sein und in der Schweiz gespeichert werden.

Wenn du das digitale Erbe verwalten musst

Zunächst zwei wichtige Begrifflichkeiten: Unter dem «digitalen Erbe» versteht man den gesamten elektronischen Datenbestand einer verstorbenen Person. Inklusive ihrer digitalen Vermögenswerte. Damit sind zum Beispiel Kryptogeld und NFTs gemeint, aber auch Games oder Filme, die du auf Steam oder YouTube gekauft hast.

Der «digitale Nachlass» bezeichnet im Allgemeinen das Vorgehen und die rechtlichen Richtlinien in der Verwaltung des digitalen Erbes. Also konkret: Wann ist was zu tun, damit das digitale Erbe korrekt geregelt wird. Allerdings ist der «digitale Nachlass» kein offizieller, fest definierter Begriff. Er wird eher landläufig so verwendet.

Für den digitalen Nachlass gibt es keine eigenen juristischen Regelungen. Für Daten oder virtuelle Vermögenswerte gelten die gleichen Gesetze wie für analogen Nachlass wie ein Gemälde oder ein Teeservice. Man nennt dies «erbrechtliche Universalsukzession». Sie ist im ZGB im Artikel 560 geregelt.

In der Theorie klingt das ganz einfach und klar. Teilweise ist es das auch. Wenn dir jemand einen Memorystick vererbt, erbst du auch die Daten, die sich darauf befinden. Bei Daten, die sich im Internet befinden, ist es allerdings etwas anderes. Zwar kannst du auch diese erben. In der Praxis gibt es aber diverse Hindernisse, wenn du dein Recht bei solchen Daten durchsetzen möchtest.

Einerseits sind dies die fehlenden Zugangsdaten, andererseits die Verträge, die der Erblasser eingegangen ist, als er die AGB eines Dienstes akzeptiert hat. Oft verstösst du gegen Nutzungsbedingungen, wenn du dich als Drittperson in diese Accounts einloggst. Zum Beispiel bei Facebook oder Apple.

Dazu kommt, dass sich die AGB oftmals auf das Recht eines anderen Landes stützen, das auch im Ausland seinen Gerichtsstand hat. Da sich die Gesetze teilweise widersprechen, lohnt es sich, einen Notar oder Notarin beizuziehen. Besonders schwierig ist es bei Kryptobörsen. Einerseits ist die Rechtslage hier noch unklar. Ausserdem hat ohne die entsprechenden Zugangsdaten niemand Zugriff auf die gespeicherten Vermögenswerte eines Kryptowallets. Selbst wenn dir eine Trading-Plattform helfen wollen würde, könnte sie es nicht.

Keine Vorkehrungen getroffen – was nun?

Eine angehörige Person stirbt und hat dich mit der Verwaltung ihrer digitalen Hinterlassenschaft betraut. Nur leider hat sie keine Liste mit Zugangsdaten hinterlassen. Das macht alles etwas umständlich, aber die meisten Anbieter bieten dir Hilfestellung.

Zuerst musst du dir einen Überblick verschaffen, welche Online-Dienste die Erblassenschaft genutzt hat. Darauf finden sich meist auf einem Computer oder einem externen Speichermedium Hinweise. Solltest du Zugang zu einem Computer haben, ist schon viel gewonnen. Denn die meisten Browser bieten heute eine Passwort-Verwaltung, die oft verwendet wird. Diese listet die Dienste im Klartext auf. Wenn du dich am Gerät einloggen konntest, lassen sich mit dem gleichen Passwort auch die Inhalte solcher Passwortverwaltungen anzeigen.

So findest du die Passwort-Verwaltung im Browser

Chrome

Chromes Passwort-Manager ist an sehr prominenter Stelle angebracht.

Chrome speichert manchmal auch mehrere Passwörter zum gleichen Dienst – er behält alte, nicht mehr aktuelle Passwörter.
Chrome speichert manchmal auch mehrere Passwörter zum gleichen Dienst – er behält alte, nicht mehr aktuelle Passwörter.
Quelle: Florian Bodoky

Klicke die drei vertikalen Punkte an, danach klicke auf «Google Passwort-Manager».

Firefox

Öffne Firefox, klicke rechts oben auf die drei horizontalen Balken.

Firefox speichert Passwörter auch ohne Profil-Login. Dies empfiehlt sich nur, wenn du der alleinige Nutzer bist.
Firefox speichert Passwörter auch ohne Profil-Login. Dies empfiehlt sich nur, wenn du der alleinige Nutzer bist.
Quelle: Florian Bodoky

Dort findest du das Menü «Passwörter».

Edge

Bei Edge gehst du in die Einstellungen, danach klickst du «Profile» an.

Edge speichert die Passwörter im Profilmenü.
Edge speichert die Passwörter im Profilmenü.
Quelle: Florian Bodoky

Dort findest du den Punkt «Passwörter».

**Safari **

Bei Safari gehst du oben auf Safari, danach auf «Einstellungen».

Safari öffnet den (verschlüsselten) Passwort-Manager nur, wenn du das Password des Macs weisst. Bei anderen Browsern siehst du ohne Passwort immerhin teilweise die gespeicherten Dienste ohne Passwort.
Safari öffnet den (verschlüsselten) Passwort-Manager nur, wenn du das Password des Macs weisst. Bei anderen Browsern siehst du ohne Passwort immerhin teilweise die gespeicherten Dienste ohne Passwort.
Quelle: Florian Bodoky

Wähle den Punkt «Passwörter».

E-Banking

In der Regel sperrt die Bank das Konto einer verstorbenen Person, sofern keine Vorkehrungen getroffen werden. Das gilt auch für den Online-Zugriff. Damit du als erbberechtigte Person darauf Zugriff erlangst, musst du in der Regel einen Erbschein vorweisen und alle anderen Erbberechtigten müssen damit einverstanden sein. Praktisch alle Banken bieten eine FAQ-Seite für Todesfälle. Die Abwicklung mit der Bank dauert zwar meist einige Zeit, ist aber kein Problem.

Um Kreditkartenabrechnungen sehen zu dürfen – auch um allfällige Aussenstände begleichen zu können – kannst du dein Auskunftsrecht geltend machen. Dies ist im ZGB unter Artikel 607 Absatz 3 und Artikel 610 Absatz 1 und 2 geregelt. Allerdings wirst du auch hier einen Erbschein vorweisen müssen.

Komplizierter wird es, wenn die erblassende Person Finanzdienstleister in Anspruch genommen hat, hinter denen keine Bank steht, sondern etwa Fintech-Unternehmen.

Besonders bekannt und verbreitet sind PayPal und Revolut. Beide Anbieter haben ihren Sitz im Ausland, bieten aber eine spezielle Seite mit Informationen an, wie du im Todesfall eines Angehörigen vorgehen sollst.

Social Media

Wenn du die Zugangsdaten der Social-Media-Accounts der verstorbenen Person nicht hast, musst du dich an den Kundendienst wenden. Oftmals bietet dieser ein entsprechendes Formular für einen Antrag auf Löschung an.

Facebook

Bei Facebook kannst du wählen, ob du ein Konto gänzlich löschen oder in den Gedenkzustand versetzen lassen möchtest. Bei Letzterem bleibt das Konto online, Änderungen gibt es keine mehr.

Du benötigst eine Sterbeurkunde, um das Profil eines verstorbenen Angehörigen löschen zu lassen.
Du benötigst eine Sterbeurkunde, um das Profil eines verstorbenen Angehörigen löschen zu lassen.
Quelle: Florian Bodoky

Diese Anträge werden nur bewilligt, wenn eine Sterbeurkunde vorliegt. Gleiches gilt für Instagram.

Instagram

Instagram bietet den gleichen Service wie Facebook:

Merkwürdig: Instagram will einen Link zu einem Nachrichtenartikel oder einen Nachruf als Todesbestätigung – oder einen Screenshot dessen. Dabei handelt es sich aber nicht um ein offizielles Dokument.
Merkwürdig: Instagram will einen Link zu einem Nachrichtenartikel oder einen Nachruf als Todesbestätigung – oder einen Screenshot dessen. Dabei handelt es sich aber nicht um ein offizielles Dokument.
Quelle: Florian Bodoky

Antrag zum Gedenkzustand
Antrag zum Löschen

X (ehemals Twitter)

Bei X kannst du hier ein Gesuch für eine Löschung stellen.

Linkedin

Bei Linkedin werden ein Todesdatum, die Sterbeurkunde und die Infos zum letzten Arbeitgeber erbeten. Dann kannst du mittels Formular einen Löschungsantrag stellen.

Google

Je nach Job und Online-Aktivitäten kann es auch sein, dass die erblassende Person in den Google-Suchresultaten auftaucht. Es ist eine gute Idee, den Namen zu googeln und zu schauen, ob und welche Resultate dies bringt.

Wenn dabei Dinge auftauchen, die du nicht mehr im Netz haben willst, kannst du aktiv werden. Am sinnvollsten ist es, die Seitenbetreibenden zu kontaktieren und um eine Löschung zu bitten. Wenn die verstorbene Person eine eigene Website hatte, kannst du den Hoster kontaktieren. Falls du nicht weisst, wer das ist, kannst du es (für die Schweiz) hier herausfinden. Denn wenn die Infos von den entsprechenden Seiten gelöscht sind, tauchen sie auch nicht mehr in der Google-Suche auf.

Wenn alle Stricke reissen, bietet Google ein eigenes Datenschutzformular an. Dort kannst du einen Antrag auf Löschung von Suchresultaten stellen. Allerdings verlangt Google – wie die meisten anderen Anbieter auch – entsprechende Formulare.

Bei Google kannst du Suchresultate löschen lassen, allerdings braucht es dazu einen Berechtigungsnachweis.
Bei Google kannst du Suchresultate löschen lassen, allerdings braucht es dazu einen Berechtigungsnachweis.
Quelle: Florian Bodoky

Googles Informationen sind schwammig: Du musst Dokumente einreichen, die belegen, dass du «erbberechtigter Familienangehöriger», willensvollstreckende Person oder rechtlicher Vertretung der erblassendepn Person bist. In der Schweiz läuft das auf einen Erbschein heraus oder auf ein notariell beglaubigtes Dokument, welches belegt, dass du als willensvollstreckende Person eingesetzt worden bist.

Abos kündigen

Digitale Abos wie Audio- oder Video-Streaming lassen sich im Account per Klick kündigen. Wenn die Zugangsdaten allerdings nicht bekannt sind, solltest du dich an den jeweiligen Kundendienst von Spotify, Netflix und Co. wenden.

Theoretisch könntest du das auch bleiben lassen. Denn in der Regel hinterlegst du bei solchen Services eine Kreditkarte als Zahlungsmittel. Wird das Kreditkarten-Konto gesperrt oder aufgelöst, kann der Service den Betrag nicht mehr abbuchen und der Account wird gesperrt. Sehr «chic» ist diese Lösung allerdings nicht.

Titelbild:Shutterstock

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.

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